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Das Bankgeheimniss


Ein kleiner Auszug aus dem Bankgeheimniss


Das Deutsche Bankgeheimniss ist anders geregelt als in anderen Ländern, und ist leider nicht ganz ausdrücklich geregelt. Was oft zu Problemen führen kann.
Das Bankgeheimnis in Deuschland ist also nicht umfassend gesetzlich geregelt,
Die Wahrung des Bankgeheimnisses ist auf einzelvertragliche Grundlagen gestellt. Die Algemeinen Geschäftbedingungen der Kreditinstitute sichern zu, dass sie das Bankgeheimnis wahren und achten werden.

Sobald ein Kunde mit seiner Bank in geschäftlichen Kontakt tritt, fällt dieser Austausch von Informationen bereits unter den Schutz des Bankgeheimnisses. Und die Bank darf keine einzelheiten des Gespräches weiter geben.

Durch das Bankgeheimniss wird das Berufsrecht des Kreditinstituts auf freie Berufsausübung als Ausfluss durch das Bankgeheimnis ermöglicht und geschützt.
Jede Bank hat das Recht Auskünfte über ihre Kunden gegenüber jedermann zu verweigern. Ausnahmen giebt es aber auch, wenn nämlich das Recht der Bank durch ein andres Gesetz durchbrochen wird, das ist meistens in Strafrechtlichen angelegenheits der Fall.

Bei denn Strafrechtlichen durechbrechungen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht nur für Berufsgeheimnisse, zu denen das Bankgeheimnis jedoch nicht gehört.

Deshalb besteht für Bankangestellte im Strafverfahren im unterschiedt zum Zivilprozess - kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Mietarbeiter einer Bank sind deshalb zu einer Aussage bei einem Verfahren Verpflichtet. Und müssen bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft erscheinen und zu dem Verfahren eine Aussage machen.
Eine Ausnahme giebt es hier aber auch, wenn nämlich der Bankangestellte sich selber bei der Steuerhinterziehung der Beihilfe schuldieg gemacht hat.
Dann ist er nämlich Beschuldigter und hat das Recht auf eine Ausage verweigerung weil er selbst Beschuldiegt wird.
Die Staatsanwaltschaft Beschlagnahmt in der Bank alle Unterlagen die für das Verfahren von bedeutung sind. Eine durchsuchung der Geschäftsräume der Bank erfolgt gegen Vorlage eines Beschlusses der durch ein Gericht ausgefertig wurde.
Banken sind berechtigt, außerhalb einer formellen Zeugenvernehmung aufgrund der Wahrung des Bankgeheimnisses Auskünfte auf das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft zu verweigern,
in Auskunftsverweigerungsecht besteht auch gegenüber der Polizei.

weitere Informationen zum Bankenrecht und Bankengeheimniss erhalten sie Unter WIKIPEDIA

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